Die Grundsteuerreform 2022 – Handlungsbedarf für alle Grundstückseigentümer
in Deutschland müssen in 2022 rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.
in Deutschland müssen in 2022 rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.
Aufgrund der am 1.8.2021 in Kraft getretenen Änderung von § 20 Geldwäschegesetz (GwG) entfallen Meldeerleichterungen und das Transparenzregister wird zum „Vollregister“.
Dadurch sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu Meldungen an das Transparenzregister verpflichtet.
Nach dem am 21.5.2021 vom Bundestag verabschiedeten Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) sollen alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wahlweise beantragen können, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden.