Dr. Marc Oliver Wenk

To Do: Meldung beim Transparenzregister erledigen

Aufgrund der am 1.8.2021 in Kraft getretenen Änderung von § 20 Geldwäschegesetz (GwG) entfallen Meldeerleichterungen und das Transparenzregister wird zum „Vollregister“.
Dadurch sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu Meldungen an das Transparenzregister verpflichtet.