Für wen ist die GmbH-gebV als Rechtsform interessant?

Eine wachsende Zahl von Unternehmern, die sowohl etablierte Familienunternehmen als auch junge Start-up-Unternehmen leiten, wollen die Unabhängigkeit und den Bestand ihrer Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung sicherstellen und ihre Unternehmen in einer familienunabhängigen Form von Verantwortungseigentum führen.  
Um diesem Bedürfnis zu entsprechen hat eine hochrangige Expertenkommission einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der gegenwärtig intensiv diskutiert wird (Gesetzesentwurf hier erhältlich: https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/). Kern des Gesetzesentwurfs die Schaffung einer Sonderform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen, kurz GmbH-gebV. 

Kernelemente der Rechtsform sollen sein: 

  • Gewinne und Vermögen der GmbH-gebV dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden, lediglich eine angemessene Vergütung von Diensten für die Gesellschaft ist zulässig. 
  • Gesellschaftsanteile sind nur eingeschränkt übertragbar 
  • Keine Steuervergünstigungen werden für die GmbH-gebV selbst gewährt 
  • Bei Gründung fällt keine Erbschaft-/ Schenkungsteuer an. 
Aufgrund der exemplarisch genannten Regelungen könnte die neue Rechtsform der GmbH-gebV in bestimmten Konstellationen wie z. B. bei Unternehmern ohne Nachkommen eine interessante Alternative bieten. Die immer zu empfehlende detaillierte Analyse der Gestaltungsalternativen insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge wird damit um eine neue Facette bereichert. 

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