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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!
Die W-IdNr. ist ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung. Analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht. Die W-IdNr. stellt somit einen wichtigen Grundstein und Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation dar. (Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry1)
Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Mit Wirkung ab 1.1.2024 wurde das Gesellschaftsregister für GbRs beim Amtsgericht eingeführt. Es besteht zwar keine Eintragungspflicht, da die Eintragung jedoch teilweise zwingend vorausgesetzt wird, um in andere öffentliche Register eingetragen werden zu können, besteht z. B. bei Eintragung der GbR als Grundstückseigentümer in das Grundbuch zumindest eine faktische Eintragungspflicht.