Im Juni 2022 soll nach dem Plan der EU-Kommission die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet werden. Die Pflicht für Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen in den (Konzern-)Lagebericht zu integrieren und zu veröffentlichen, wird damit in ihrem Inhalt verschärft, in ihrem Anwendungsbereich erweitert und mit einer Pflicht zur externen Prüfung ergänzt.