Richtig durchstarten – Aus Fehlern lernen
Wir wollen, dass Sie Fehler machen.
Aber nur die richtigen.
Unternehmer machen Fehler. Denn ein wesentlicher Aspekt des Unternehmertums ist es, Neues auszuprobieren. Schlicht zu „machen“. Wer macht, macht auch Fehler. Diese sind wichtig für die Entwicklung, können diese aber auch ausbremsen. Wer typische Stolpersteine kennt, kann viele Fehler vermeiden. Doch wie finden Sie diese Stolpersteine? Dabei können und möchten wir Sie als langjährige Berater unterstützen. Mit individuellen Coachings, Seminaren, Vorträgen und vielem mehr.
Unser Angebot
Unterstützung von Gründern
Was ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen? Wie sichere ich die Finanzierung? Wie finde ich passende Mitarbeiter? Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Lösungen.
Unterstützung von Familienunternehmern
(Familien-) Unternehmer stehen im Spannungsfeld zwischen Familie und Unternehmen. Daraus ergeben sich Chancen, aber auch Risiken. Lassen Sie uns klären, welche das sind.
Neues aus unserem Blog
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!
Die W-IdNr. ist ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung. Analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht. Die W-IdNr. stellt somit einen wichtigen Grundstein und Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation dar. (Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry1)
Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Mit Wirkung ab 1.1.2024 wurde das Gesellschaftsregister für GbRs beim Amtsgericht eingeführt. Es besteht zwar keine Eintragungspflicht, da die Eintragung jedoch teilweise zwingend vorausgesetzt wird, um in andere öffentliche Register eingetragen werden zu können, besteht z. B. bei Eintragung der GbR als Grundstückseigentümer in das Grundbuch zumindest eine faktische Eintragungspflicht.
Ihr Team
Dr. Heiner Feldhaus
Experte für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht einschließlich Venture Capital und Private Equity sowie Nachfolgeberatung
Dr. Marc Oliver Wenk
Experte für deutsches und internationales Steuerrecht sowie Nachfolgeberatung
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